Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zur
Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)®
(Stand 18. August 2010)
1. Präambel
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) beschreiben, welche Dienste Ihnen CorporateWork / DIE COACHES
vermittelt und welche Dienste Sie von CorporateWork / DIE COACHES erhalten.
1.2 Diese AGB regeln das vertragliche
Verhältnis zwischen dem voll geschäftsfähigen Ausbildungsteilnehmer
(im Folgenden Teilnehmer genannt) und CorporateWork / DIE COACHES als
Ausbildungsinstitut.
1.3 Durch den Zugriff auf und die Nutzung
dieses Internetauftritts www.systemische-coach-ausbildung.de sowie der
verbindlichen Anmeldung zur Ausbildung zum Systemischen Management Coach
(SMC)® erklären Sie sich als Teilnehmer mit den nachstehend
aufgeführten Bedingungen einverstanden.
1.4 Der Teilnehmer schließt den
Vertrag zwischen CorporateWork / DIE COACHES, Hirtenweg 33, 24558 Henstedt-Ulzburg.
Weitere Kontaktdaten können aus dem Impressum entnommen
werden.
2. Gegenstand der „Ausbildung zum Systemischen
Management Coach (SMC)®“
2.1 CorporateWork / DIE COACHES bietet eine
Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® an. Sie besteht aus
- sieben Modulen
(Modul I fünf Tage, Modul II-VI jeweils drei
Tage, Modul VII zwei Tage)
- zwei Ausbildern und bei Bedarf zusätzlichem Personal
- einem Mentorenprogramm sowie
- sieben modulbegleitenden Coachings und
- drei supervidierten Übungscoachings außerhalb
der Ausbildung.
2.2 Die Ausbildung endet mit einer Zertifizierung.
Als Teilnehmer werden Sie zur Prüfung/Zertifizierung zugelassen,
- wenn Sie sich als Coach
a)
an den Werten Freiheit, Freiwilligkeit, Ressourcenverfügung,
Selbststeuerung orientieren,
b) an den drei Anliegen von
Coaching "Wahrnehmungserweiterung", "Entscheidungsfähigkeit", "Verhaltensalternativen"
orientieren,
- wenn Sie als Coach die Prozessverantwortung übernehmen,
- wenn Sie als Coach einen Kommunikationskontext
vereinbaren können,
- wenn Sie an mindestens fünf der modulintegrierten supervidierten Übungscoachings
sowohl als Coach, als Coachee und als Beobachter teilgenommen haben,
- wenn Sie drei selbst dokumentierte und durch
Ihren Mentor/Ihrer Mentorin supervidierte Coachings
außerhalb der Ausbildung durchgeführt haben,
- wenn Sie die Ausbildungskosten bezahlt haben.
Zusätzlich können Sie sich vom Deutschen
Verband für Coaching und Training (dvct) e.V. zertifizieren zu
lassen. Die Kosten und Bedingungen der dvct-Zertifizierung entnehmen
Sie bitte der website www.dvct.de
Mit Zustimmung Ihrer Ausbilder können Sie sich nach den
Bedingungen der Hamburger Schule zertifizieren lassen. Näheres unter
www.hamburger-schule.net.
3 Vertragsschluss
3.1 Angebot
Sie geben ein bindendes Angebot zum Vertrag Ausbildung zum Systemischen Management
Coach (SMC)® an, wenn Sie das bereitgestellte Buchungsformular mit
der Zahlungsvereinbarung ordnungsgemäß ausgefüllt absenden.
3.2 Annahme
3.2.1 Sie erhalten dann eine Bestätigung
Ihrer Anmeldung per e-Mail (Anmeldebestätigung), damit Sie über
den Eingang Ihrer Anmeldung informiert werden.
3.2.2 Mit der Anmeldebestätigung
werden Ihnen erstens das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Ausbildung,
zweitens das zu zahlende Honorar sowie drittens die Literaturempfehlungen
bekannt gegeben. Erst jetzt ist der Vertrag zur Teilnahme zustande gekommen.
3.2.3 CorporateWork / DIE COACHES behält
sich das Recht vor, die Anmeldebestätigung einseitig zu widerrufen
und das Seminar abzusagen. Bereits vollzogene Zahlungen werden Ihnen
erstattet.
4 Widerrufsbelehrung
4.1 Widerrufsrecht
4.1.1 Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief,
e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 S.
1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
4.1.2 Der Widerruf ist zu richten an:
info@systemsiche-coach-ausbildung.de
oder
CorporateWork / DIE COACHES
Hirtenweg 33
24558 Henstedt-Ulzburg
4.2 Ausschluss des Widerrufs
Bei einer Dienstleistung im Fernabsatz erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig,
wenn CorporateWork / DIE COACHES mit der Ausführung der Dienstleistung
mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
4.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen
zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für
uns mit deren Empfang.
5 Rücktritt
5.1 Sowohl Sie als auch CorporateWork
/ DIE COACHES können monatlich Ihre Teilnahme an der Ausbildung
zum Systemischen Management Coach (SMC)® schriftlich kündigen.
5.2 Die schriftliche Erklärung gilt
gleichzeitig als Widerruf der Einzugsermächtigung.
5.3 Kündigen Sie ab dem 20. Tag
vor Beginn der Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)®,
so ist der gesamte Betrag als entgangener Gewinn sofort zu zahlen. Wenn
Sie einen Ersatzteilnehmer oder CorporateWork / DIE COACHES einen neuen
Teilnehmer für den betroffenen Zeitraum stellen kann, werden Ihnen
EUR 100,00 in Rechung gestellt.
5.4 Sie können aus persönlichen
Gründen während der Ausbildung zum Systemischen Management
Coach (SMC)® bis zu zehn Tagen vor dem nächsten Modul kündigen.
Die Kosten für die noch nicht besuchten Module werden Ihnen vom
gesamten Nettobetrag abgezogen bzw. bei erfolgter Zahlung erstattet.
5.5 CorporateWork / DIE COACHES kann
insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als sechs Teilnehmer)
oder längerfristigen Erkrankung eines Lehrcoaches die Ausbildung
zum Systemischen Management Coach (SMC)® absagen. Dann erhalten Sie
bereits erfolgte Zahlungen zurück.
5.6 CorporateWork / DIE COACHES behält sich das Recht vor, den Vertrag
mit Ihnen zu kündigen, wenn Sie insbesondere
- sich straffällig machen und andere beleidigen;
- das Image von CorporateWork / DIE COACHES und deren Partner in irgendeiner
Weise schädigen;
- auch nach Ermahnung nicht kritikfähig hinsichtlich Ihres Verhaltens
sind bzw. keine Lernentwicklung zeigen.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Sie können den Betrag per Rechnung
oder per Lastschriftverfahren zahlen. Die aktuellen Preise finden Sie
unter der Rubrik der Investition der Ausbildung http://www.systemische-coach-ausbildung.de/ausbildung/coach-ausbildung-investition.htm.
6.2 Der Betrag ist sieben Tage vor Beginn
der Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® zu zahlen.
6.3 In Ausnahmefällen kann entweder
eine Teilzahlung oder eine Stundung vereinbart werden.
6.4 Bei schuldhafter Verzögerung
ist CorporateWork / DIE COACHES berechtigt, den durch den Verzug verursachten
Schaden von Ihnen ersetzt zu verlangen.
6.5 Kommen Sie in Zahlungsverzug, so
ist CorporateWork / DIE COACHES berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls CorporateWork
/ DIE COACHES ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden
ist, kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.
7 Gewährleistung und Haftungsausschluss
7.1 Sie als Teilnehmer erklären
mit der Abgabe ihrer Anmeldung und Zahlungsvereinbarung, dass Sie das
achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig
sind und Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
haben. Sofern Sie das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben,
versichern Sie mit Abgabe dieser bindenden Anmeldung ausdrücklich,
dass die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt. Nur dann
sind Sie zur Anmeldung berechtigt. CorporateWork / DIE COACHES weist
hiermit auf die mögliche Strafbarkeit falscher Angaben hin.
7.2 CorporateWork / DIE COACHES haftet
gleich aus welchem Rechtgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CorporateWork
/ DIE COACHES jedoch nur für jedes schuldhafte Verhalten seiner
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8 Verjährung
8.1 Ansprüche aus und mit dem Vertrag
von Ihnen als Teilnehmer gegenüber CorporateWork / DIE COACHES
verjähren in einem Jahr.
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem
Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie als Nutzer
von dem Umstand, die den Anspruch gegenüber CorporateWork / DIE
COACHES begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9 Datenschutz
9.1 CorporateWork / DIE COACHES schützt
alle Daten, die Sie an uns übermitteln. Die gesammelten Informationen
verwenden wir, um unsere Angebote von CorporateWork / DIE COACHES für
Sie so angenehm, interessenorientiert, zielgenau und effektiv wie möglich
zu gestalten. Wir speichern Ihre Daten für unsere Rechnungslegung.
Bei CorporateWork / DIE COACHES stehen Ihre Zufriedenheit und Ihre
Sicherheit an erster Stelle. Unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
sind nur Zugriffsrechte eingeräumt, die sie für ihre Arbeit
benötigen. CorporateWork / DIE COACHES schützt nach bestem
Wissen Ihre persönlichen Informationen.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Der Vertrag und seine Änderungen
bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 CorporateWork / DIE COACHES behält
es sich vor, diese AGB jeder Zeit ohne Nennung von Gründen zu ändern,
es sei denn, das ist für Sie als Teilnehmer nicht zumutbar. CoporateWork
/ DIE COACHES wird sie als Teilnehmer über Änderungen der AGB
rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung
der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung,
gelten die geänderten AGB als vom Teilnehmer angenommen. CorporateWork
/ DIE COACHES wird den Teilnehmer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht
und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
10.3 Sollten einzelne Regelungen dieser
AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich,
eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen,
die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck
der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechen
bei Vertragslücken.
10.4 Erfüllungsort ist der Sitz
von CorporateWork / DIE COACHES.
10.5 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz von CorporateWork / DIE COACHES.
10.6 Es gilt das deutsche Recht unter
Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommene
UN-Kaufrechts.
Stand: 18. August 2010
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