Coach Ausbildung, Coaching, Coach, Coachs, Hamburger Schule
Coach Ausbildung, Coaching, Coach, Coachs, Hamburger Schule
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Christian Milewski
Teamleiter Training

Ich kann sie (die Ausbildung) nicht jedem empfehlen, aber allen die durch eine gründliche, gut ausgestattete und trotzdem entwicklungsfähige Ausbildungskonzeption ihre eigene Coaching-Kompetenz aufbauen und solide ausrichten wollen. Dies können - wie mittlerweile bewiesen - Führungskräfte, Personaler, Trainer, Betriebswirte u.ä. sein. Sie werden ihre Persönlichkeit als Coach profilieren und sich - systemisch eingebunden - im Kreis derjenigen einfinden, die von der ethisch fundierten und nachhaltigen Wirksamkeit dieses Coachings überzeugt sind. Und dafür stehen Janßen und Meier
 
 
Qualitätsgemeinschaft Systemischer Management Coach (SMC)

 

Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zur
Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)®

(Stand 18. August 2010)

1. Präambel


1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschreiben, welche Dienste Ihnen CorporateWork / DIE COACHES vermittelt und welche Dienste Sie von CorporateWork / DIE COACHES erhalten.

1.2 Diese AGB regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem voll geschäftsfähigen Ausbildungsteilnehmer (im Folgenden Teilnehmer genannt) und CorporateWork / DIE COACHES als Ausbildungsinstitut.

1.3 Durch den Zugriff auf und die Nutzung dieses Internetauftritts www.systemische-coach-ausbildung.de sowie der verbindlichen Anmeldung zur Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® erklären Sie sich als Teilnehmer mit den nachstehend aufgeführten Bedingungen einverstanden.

1.4 Der Teilnehmer schließt den Vertrag zwischen CorporateWork / DIE COACHES, Hirtenweg 33, 24558 Henstedt-Ulzburg. Weitere Kontaktdaten können aus dem Impressum entnommen werden.


2. Gegenstand der „Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)®“

2.1 CorporateWork / DIE COACHES bietet eine Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® an. Sie besteht aus

  • sieben Modulen
    (Modul I fünf Tage, Modul II-VI jeweils drei Tage, Modul VII zwei Tage)
  • zwei Ausbildern und bei Bedarf zusätzlichem Personal
  • einem Mentorenprogramm sowie
  • sieben modulbegleitenden Coachings und
  • drei supervidierten Übungscoachings außerhalb der Ausbildung.

2.2 Die Ausbildung endet mit einer Zertifizierung.
Als Teilnehmer werden Sie zur Prüfung/Zertifizierung zugelassen,

  • wenn Sie sich als Coach
    a) an den Werten Freiheit, Freiwilligkeit, Ressourcenverfügung, Selbststeuerung orientieren,
    b) an den drei Anliegen von Coaching "Wahrnehmungserweiterung", "Entscheidungsfähigkeit", "Verhaltensalternativen" orientieren,
  • wenn Sie als Coach die Prozessverantwortung übernehmen,
  • wenn Sie als Coach einen Kommunikationskontext vereinbaren können,
  • wenn Sie an mindestens fünf der modulintegrierten supervidierten Übungscoachings sowohl als Coach, als Coachee und als Beobachter teilgenommen haben,
  • wenn Sie drei selbst dokumentierte und durch Ihren Mentor/Ihrer Mentorin supervidierte Coachings außerhalb der Ausbildung durchgeführt haben,
  • wenn Sie die Ausbildungskosten bezahlt haben.

Zusätzlich können Sie sich vom Deutschen Verband für Coaching und Training (dvct) e.V. zertifizieren zu lassen. Die Kosten und Bedingungen der dvct-Zertifizierung entnehmen Sie bitte der website www.dvct.de
Mit Zustimmung Ihrer Ausbilder können Sie sich nach den Bedingungen der Hamburger Schule zertifizieren lassen. Näheres unter www.hamburger-schule.net.

3 Vertragsschluss


3.1 Angebot
Sie geben ein bindendes Angebot zum Vertrag Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® an, wenn Sie das bereitgestellte Buchungsformular mit der Zahlungsvereinbarung ordnungsgemäß ausgefüllt absenden.

3.2 Annahme
3.2.1 Sie erhalten dann eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per e-Mail (Anmeldebestätigung), damit Sie über den Eingang Ihrer Anmeldung informiert werden.

3.2.2 Mit der Anmeldebestätigung werden Ihnen erstens das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Ausbildung, zweitens das zu zahlende Honorar sowie drittens die Literaturempfehlungen bekannt gegeben. Erst jetzt ist der Vertrag zur Teilnahme zustande gekommen.

3.2.3 CorporateWork / DIE COACHES behält sich das Recht vor, die Anmeldebestätigung einseitig zu widerrufen und das Seminar abzusagen. Bereits vollzogene Zahlungen werden Ihnen erstattet.

4 Widerrufsbelehrung

4.1 Widerrufsrecht

4.1.1 Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

4.1.2 Der Widerruf ist zu richten an:
info@systemsiche-coach-ausbildung.de

oder

CorporateWork / DIE COACHES
Hirtenweg 33
24558 Henstedt-Ulzburg

4.2 Ausschluss des Widerrufs
Bei einer Dienstleistung im Fernabsatz erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn CorporateWork / DIE COACHES mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

4.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

5 Rücktritt

5.1 Sowohl Sie als auch CorporateWork / DIE COACHES können monatlich Ihre Teilnahme an der Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® schriftlich kündigen.

5.2 Die schriftliche Erklärung gilt gleichzeitig als Widerruf der Einzugsermächtigung.

5.3 Kündigen Sie ab dem 20. Tag vor Beginn der Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)®, so ist der gesamte Betrag als entgangener Gewinn sofort zu zahlen. Wenn Sie einen Ersatzteilnehmer oder CorporateWork / DIE COACHES einen neuen Teilnehmer für den betroffenen Zeitraum stellen kann, werden Ihnen EUR 100,00 in Rechung gestellt.

5.4 Sie können aus persönlichen Gründen während der Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® bis zu zehn Tagen vor dem nächsten Modul kündigen. Die Kosten für die noch nicht besuchten Module werden Ihnen vom gesamten Nettobetrag abgezogen bzw. bei erfolgter Zahlung erstattet.

5.5 CorporateWork / DIE COACHES kann insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als sechs Teilnehmer) oder längerfristigen Erkrankung eines Lehrcoaches die Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® absagen. Dann erhalten Sie bereits erfolgte Zahlungen zurück.

5.6 CorporateWork / DIE COACHES behält sich das Recht vor, den Vertrag mit Ihnen zu kündigen, wenn Sie insbesondere
- sich straffällig machen und andere beleidigen;
- das Image von CorporateWork / DIE COACHES und deren Partner in irgendeiner Weise schädigen;
- auch nach Ermahnung nicht kritikfähig hinsichtlich Ihres Verhaltens sind bzw. keine Lernentwicklung zeigen.

6 Zahlungsbedingungen
6.1 Sie können den Betrag per Rechnung oder per Lastschriftverfahren zahlen. Die aktuellen Preise finden Sie unter der Rubrik der Investition der Ausbildung http://www.systemische-coach-ausbildung.de/ausbildung/coach-ausbildung-investition.htm.

6.2 Der Betrag ist sieben Tage vor Beginn der Ausbildung zum Systemischen Management Coach (SMC)® zu zahlen.

6.3 In Ausnahmefällen kann entweder eine Teilzahlung oder eine Stundung vereinbart werden.

6.4 Bei schuldhafter Verzögerung ist CorporateWork / DIE COACHES berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden von Ihnen ersetzt zu verlangen.

6.5 Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist CorporateWork / DIE COACHES berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls CorporateWork / DIE COACHES ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.

7 Gewährleistung und Haftungsausschluss
7.1 Sie als Teilnehmer erklären mit der Abgabe ihrer Anmeldung und Zahlungsvereinbarung, dass Sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sofern Sie das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, versichern Sie mit Abgabe dieser bindenden Anmeldung ausdrücklich, dass die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt. Nur dann sind Sie zur Anmeldung berechtigt. CorporateWork / DIE COACHES weist hiermit auf die mögliche Strafbarkeit falscher Angaben hin.

7.2 CorporateWork / DIE COACHES haftet gleich aus welchem Rechtgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CorporateWork / DIE COACHES jedoch nur für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

8 Verjährung
8.1 Ansprüche aus und mit dem Vertrag von Ihnen als Teilnehmer gegenüber CorporateWork / DIE COACHES verjähren in einem Jahr.

8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie als Nutzer von dem Umstand, die den Anspruch gegenüber CorporateWork / DIE COACHES begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9 Datenschutz
9.1 CorporateWork / DIE COACHES schützt alle Daten, die Sie an uns übermitteln. Die gesammelten Informationen verwenden wir, um unsere Angebote von CorporateWork / DIE COACHES für Sie so angenehm, interessenorientiert, zielgenau und effektiv wie möglich zu gestalten. Wir speichern Ihre Daten für unsere Rechnungslegung. Bei CorporateWork / DIE COACHES stehen Ihre Zufriedenheit und Ihre Sicherheit an erster Stelle. Unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind nur Zugriffsrechte eingeräumt, die sie für ihre Arbeit benötigen. CorporateWork / DIE COACHES schützt nach bestem Wissen Ihre persönlichen Informationen.

10 Schlussbestimmungen
10.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 CorporateWork / DIE COACHES behält es sich vor, diese AGB jeder Zeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für Sie als Teilnehmer nicht zumutbar. CoporateWork / DIE COACHES wird sie als Teilnehmer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Teilnehmer angenommen. CorporateWork / DIE COACHES wird den Teilnehmer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

10.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechen bei Vertragslücken.

10.4 Erfüllungsort ist der Sitz von CorporateWork / DIE COACHES.

10.5 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CorporateWork / DIE COACHES.

10.6 Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrechts.


Stand: 18. August 2010

 

 
 
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